
Anhang
Gebrauchshinweise
Das Türblatt darf im Schließbereich
nicht bei eingebautem
Schloss durchbohrt
werden.
Der Drückerstift darf nicht mit
Gewalt durch die Schlossnuss
geschlagen werden.
Das Türblatt darf nicht am
Drücker getragen werden.
Der Abstand zwischen
Schlossstulp und Schließblech
muss zwischen 2 und 5 mm
betragen.
Sobald Spuren von Gewaltanwendung
sichtbar sind,
muss das Schloss ersetzt
werden.
Schlösser sind mindestens
1 x jährlich zu schmieren
(nicht harzendes Öl).
Der Drücker darf nur im normalen Drehsinn belastet werden. In Betätigungsrichtung
darf auf den Drücker max. eine Kraft von 150 N
aufgebracht werden. Das Schloss darf nur mit zugehörigem Schlüssel
(und nicht mit artfremden Gegenständen) geschlossen werden.
Drücker und Schlüssel dürfen
nicht gleichzeitig betätigt
werden.
Zweiflügelige Türen dürfen
nicht über den Standflügel
aufgezwungen werden.
Das Schloss darf nicht bei
offener Tür vorgeschlossen
sein.
Schlossriegel und -falle
dürfen nicht überstrichen oder
lackiert werden.
Pflegehinweise
Die Oberflächen der Beschläge sind nicht wartungsfrei und sollten gemäß ihrer Ausführung regelmäßig gereinigt werden.
Für metallische Oberflächen (Edelstahl, verzinkt, etc.) nur milde, ph-neutrale Reinigungsmittel in verdünnter Form anwenden.
Niemals aggressive, säurehaltige Reinigungs- oder Scheuermittel verwenden, da diese den Korrosionsschutz des Beschlages angreifen.
Lackierte Oberflächen nur mit lösemittelfreiem Reiniger und einem weichen flusenfreien Tuch säubern.
114 Stand: 22.11.2019